Wednesday, June 10, 2015

Aubameyangs Ex-Berater scheitert vor Gericht

Das Gehalt von BVB-Star Pierre-Emerick Aubameyang (25) bleibt Geheimsache!
Das Dortmunder Landgericht hat die Klage vom spanischen Berater Carlos Arino gegen Borussia Dortmund auf Offenlegung des Gehalts abgewiesen.
Arino hatte für die Abwicklung des Transfers von St. Etienne nach Dortmund 2013 Provisionszahlungen (10 Prozent von Aubameyangs Brutto-Jahreseinkommens) verlangt. Um die Provision in Rechnung zu stellen, hätte Arino das tatsächliche Aubameyang-Gehalt erfahren müssen.
Laut dem Berater war in den Verhandlungen von 2,8 Millionen Euro Gehalt brutto die Rede.
Der Spanier behauptete vor Gericht: Schon im Dezember 2012 war ihm und zwei weiteren Beratern die Provision vom BVB zugesichert worden.
Doch dem widersprach das Dortmunder Gericht!
Laut Gerichtssprecher wurde bei den Vertragsverhandlungen nicht mit den klagenden Spielerberatern über Provisionszahlungen gesprochen.
VergrößernMichael Zorc war vor dem Dortmunder Landgericht als Zeuge geladen
Michael Zorc war vor dem Dortmunder Landgericht als Zeuge geladen
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Mitausschlaggebend für das Urteil waren die Aussagen von Michael Zorc (52). Der BVB-Sportdirektor bestätigte zuvor zwar die Gespräche im Dezember 2012, wollte von Provisionsgesprächen aber nichts wissen. Auch die Ablöse an St. Etienne soll zu diesem Zeitpunkt noch ungeklärt gewesen sein.
Zudem war das Vertragsangebot für Aubameyang laut Zorc zunächst bis Februar 2013 befristet. Der BVB-Sportdirektor: „Nach dem Gespräch geschah zunächst nichts, die Frist war verstrichen. Wir wurden dann von einem weiteren Berater kontaktiert, der mit dem Vater Kontakt hatte.“
Und weiter: „Wir haben Aubameyangs Vater gefragt, wer seinen Sohn vertritt. Er sagte: Das war früher Arino. Allerdings sei er nur für Wechsel nach Spanien autorisiert gewesen.“
VergrößernZorc machte vor Gericht einen gelassenen Eindruck
Zorc machte vor Gericht einen gelassenen Eindruck
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Ebenfalls vor dem Urteil sagte Zorc zu BILD: „Ich sehe keine Begründung, das haben wir auch immer gesagt. Die anderen Spielervermittler waren offensichtlich raus, ihre Vertretung von Aubameyang war unberechtigt. Sie haben es mir suggeriert, dass sie ihn vertreten. Als wir es überprüft haben, war aber klar, dass dies nicht der Fall ist. In Deutschland weißt Du genau, mit wem Du es zu tun hast. Mit ausländischen Spielern ist das nicht ganz so klar.“
Jetzt kann der BVB aufatmen: Das Aubameyang-Gehalt bleibt unter Verschluss und auch eine Zahlungsklage des spanischen Beraters ist nicht mehr möglich.

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